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Allgemeine-SS (A-SS), Allgemeine SS, schwarze SS, Heimat-SS, Wortverbindung, Sammelname, Zeit des Nationalsozialismus. Seit dem 14. Dezember 1934 offizielle Bezeichnung jenes Teils der Schutzstaffel (SS), der seinen Dienst in dieser Organisation weiterhin ehrenamtlich, das heißt, freiwillig und unentgeltlich, versah. Das bedeutete, dass die Angehörigen der Allgemeinen-SS bürgerliche Berufe hatten, denen sie nachgingen, bevor sie ihren vorgeschriebenen Dienst in dieser NS-Organisation antraten.

Die rund 10 000 hauptberuflichen SS-Führer der Allgemeinen-SS, die einem der SS-Hauptämter zugeordnet waren, gehörten ab 1940 verwaltungstechnisch zur Waffen-SS. Zeitgenössische Schreibung war Allgemeine-ᛋᛋ.

Die Allgemeine-SS galt damals wie heute als Mutterorganisation und Reserve-Reservoir der Waffen-SS, des Sicherheitsdienstes und der KZ-Wachmannschaften.

Während des II. Weltkrieges (1939–1945) versahen rund 60 %. oder 170 000 der Mitglieder der Allgemeinen-SS ihren Kriegsdienst in den Reihen der drei Wehrmachtsteile (Heer, Luftwaffe, Marine), derweil nur etwa 36 000 von ihnen zur Waffen-SS gingen.

Während der Ableistung des Reichsarbeitsdienstes und der daran folgenden Wehrpflicht in der Wehrmacht ruhte die Mitgliedschaft in der Allgemeinen-SS und sie wurden dort als sogenannte SS-Zugehörige in den Mitgliederlisten geführt.

Nach dem 30. Januar 1933 wurden vor allem Polizeibeamte gedrängt, sich um eine Mitgliedschaft in der Allgemeinen-SS zu bemühen. Auch waren dieser die Reiter-SS und die SS-Ehren- und Rangführer zur besonderen Verwendung organisatorisch zugeordnet.

In der Literatur, aber auch bereits damals, wurde die Allgemeine-SS auch als politische SS und als Himmlers schwarzer Orden bezeichnet, letztere Bezeichnung leitete sich von der schwarzen SS-Uniform ab, die beim Dienst getragen werden musste. (Auch die SS-Verfügungstruppe, der Sicherheitsdienst und die SS-Wachverbände (SS-Totenkopfverbände) trugen ursprünglich diese schwarzen Uniformen, die bereits 1934 in der späteren Verfügungstruppe durch erd- und etwas später eine feldgraue Uniform im gleichen Schnitt abgelöst wurde. 1937 führten die Totenkopfverbände für den Lagerdienst in den von ihnen betriebenen Konzentrationslager eine erdbraune Uniform mit den Schulterklappen der Verfügungstruppe ein, derweil sie beim Straßendienst, Paraden usw. weiterhin die schwarzen Uniformen der Allgemeinen-SS verwendete.)

Nach der bedingungslosen Kapitulation der Deutschen Wehrmacht wurde die Allgemeine-SS in Nürnberg als verbrecherische Organisation verurteilt und verboten.

Etymologie[]

Allgemeine-SS ist eine Wortverbindung, die sich aus dem Adjektiv allgemein und dem Akronym SS sowie dem Fugenelement -e zusammensetzt. Sie wurde als eigenständiger Begriff durch ein geheimes Rundschreiben des Reichsführers-SS, Himmler (1900–1945), in den offiziellen Sprachgebrauch eingeführt. Er diente zur Bezeichnung aller SS-Einheiten, die weder zur SS-Verfügungstruppe, den SS-Wachverbänden noch zum SS-Sicherheitsdienst gehörten.[1]

Unterstellungsverhältnis[]

Die Allgemeine-SS war seit dem 15. August 1940 zum einem dem SS-Führungshauptamt (Kommandoamt der Allgemeinen-SS) und zum anderen dem SS-Hauptamt (Hauptabteilung A I 1d) unterstellt.

Führerkops[]

Das Führerkorps der Schutzstaffel, welches aus der die Allgemeine-SS entwuchs, umfasste gemäß den Organisationsbüchern der NSDAP 1.) die aktiven SS-Führer, 2.) die zugeteilten SS-Führer bei den Stäben des RFSS, den drei Hauptämtern, den Oberabschnitten und den Abschnitten, 3.) die SS-Führer in den Stammabteilungen und die 4.) die SS-Führer zur besonderen Verwendung.[2]

Gliederung (ab August 1938)[]

Die Allgemeine-SS war, wie ihr Gegenstück, die Allgemeine-SA, ab dem 17. August 1938 streng nach dem militärischen Führer- und Gefolgschaftsprinzip ausgerichtet, zu dem zusätzlich noch das nationalsozialistische Führerprinzip trat. Sie war im Wesentlichen pyramidenförmig von oben nach unten durchstrukturiert, national und regional jedoch vertikal ausgerichtet.

  • Oberster Führer der SS (Hitler)
  • Reichsführer-SS (Himmler)
  • Reichsführung-SS (Persönlicher Stab RFSS, Hauptämter, Hauptabteilungen)
  • SS-Oberabschnitt
  • SS-Abschnitt
  • SS-Standarte
  • SS-Sturmbann
  • SS-Sturm
  • SS-Trupp
  • SS-Schar
  • SS-Rotte
  • SS-Mann

Gliederung nach Altersklassen[]

Darüber hinaus war die Allgemeine-SS auch altersmäßig gegliedert in:

  • Aktive SS (18–35 Jahren)
  • SSI (18–25 Jahre)
  • SSII (25–35 Jahre)
  • SS-Reserve (35–45 Jahre)
  • SS-Stammabteilung (+45 Jahre)

Die Allgemeine-SS war nach 1938 auch in Sanitätszüge („Sanität-SS“), Pionierstürme („Pionier-SS“) und Nachrichtenstürme („Nachrichten-SS“) sowie in Kraftfahrstürme („Motor-SS“) gegliedert, um möglichst ein breites Spektrum abdecken und nach Bedarf auf diese dort zusammengeschlossenen Fähigkeiten der einzelnen SS-Männer zugreifen zu können. Analog dazu war auch die Allgemeine-SA gleichermaßen strukturiert worden.

Uniformierung[]

LeyRobert-OrganisationsbuchDerNsdap3.Auflage1937678S.ScanFraktur Page 524 ORGANISATIONSBUCH DER NSDAP 1937 Tafel 47 Schutzstaffel SS Uniform Dienst- u. Paradeanzug Oberscharführer, Traditionsanzug Unterscharf

SS-Dienst- und Paradeanzug (links) und Traditionsanzug der Allgemeinen-SS (rechts).

SS-Traditionsanzug („großer SS-Dienstanzug)“[]

Bis zur Einführung der schwarzen SS-Uniform (1932) verwendete die SS allgemein eine Uniform, die sich aus dem „großen Dienstanzug der SA“ entwickelt hatte.

Dieser „Traditionsanzug der SS“ bestand aus:

  1. SS-Käppi, schwarz, mit preußischem Totenkopf und dem Hoheitsabzeichen der NSDAP,
  2. Braunhemd mit fünf schwarzen Knöpfen, aufgesetzten Brusttaschen mit schwarzen Knöpfen und schwarzem Binder aus Kunstseide. Der Kragen und die Spiegel[3] waren bei den Mannschaftsdienstgraden mit weißer und bei den Führerdienstgraden mit silberner Paspelierung versehen,
  3. Parteiabzeichen auf dem Binder in Höhe der Brusttaschenknöpfe (nur für Parteigenossen),
  4. Hakenkreuzarmbinde mit schwarzen Seitenstreifen am linken Oberarm,
  5. Sturmband am linken Oberarm[4],
  6. Stiefelhose, schwarz,
  7. Marschstiefel, schwarz und
  8. Koppel samt Schulterriemen, schwarz, Koppelschloss mattgrau.[5]

Dienstanzug der Allgemeinen-SS („kleiner Dienstanzug“)[]

1932 wurde innerhalb der SS eine neue Anzugsordnung eingeführt, die dem Traditionsanzug die Funktion eines „Sommeranzuges“ zuerkannte.

Der neu eingeführte Dienstanzug der SS begründete ihren Mythos als „schwarzer Orden“, da dieser durchweg schwarz gehalten war. An die Standardisierung der NS-Uniformen war maßgeblich auch die Firma Hugo Boss beteiligt.

Er bestand aus:[6]

  1. Tellermütze, schwarz, mit Totenkopf und Hoheitsabzeichen,
  2. Dienstrock, schwarz mit mattsilbernen, gekörnten Knöpfen, aufgesetzten Brusttaschen und zwei eingeschnittenen Brusttaschen,
  3. Umlegekragen, mit anfänglich weißer und spätere schwarz-silberner (Mannschaftsdienstgrade) und silberner Kragenschnur (Führerdienstgrade),
  4. Schulterschnur (ab Mai 1933), schwarz-silber bzw. silber auf der rechten Schulter als Kennzeichen der Dienstgradgruppe[7],
  5. Hakenkreuzarmbinde am linken Oberarm,
  6. Braunhemd mit schwarzem Binder aus Kunstseide (1932–1937),
  7. Trikothemd, weiß mit schwarzem Binder aus Kunstseide (1937–1945),
  8. Parteiabzeichen (nur für Parteigenossen),
  9. Ärmelstreifen am linken Oberarm. Seit dem 5. Mai 1934 wurden die Ärmelstreifen mit farbigen Besatzstreifen versehen, die den jeweiligen Sturmbann symbolisierten: grün = I. Sturmbann, dunkelblau = II. Sturmbann, rot = III. Sturmbann, violett = IV. Sturmbann[8],
  10. Stiefelhose, schwarz[9]
  11. Marschstiefel, schwarz,
  12. Koppel und Schulterriemen, schwarz, Koppelschloss mattgrau mit Inschrift „Meine Ehre heißt Treue“,
  13. Dienstdolch für Mannschaftsdienstgrade,
  14. Ehrendegen RFSS für Führerdienstgrade.

Zum Dienstanzug der SS wurden ferner getragen:[6]

  1. Mantel, schwarz,
  2. Umhang, schwarz,
  3. Handschuhe, schwarz,
  4. Pistole,
  5. Signalpfeife mit Schnur,
  6. Adjudantenschnur und
  7. Sonderabzeichen („Tätigkeitsabzeichen)“ und
  8. Ehrenwinkel.

Alte Kämpfer der Bewegung wurden am rechten Oberarm durch den sogenannten Ehrenwinkel ausgewiesen, SS-Männer, die zuvor in der Polizei und/oder in der Wehrmacht Dienst taten und zur SS übergetreten waren, trugen bis 1942 auf dem rechten Oberarm den Ehrenwinkel mit Stern.

Gesellschaftsanzug[]

Der Gesellschaftsanzug der SS bestand aus:[6]

  1. Tellermütze, schwarz mit Totenkopf und Hoheitsabzeichen,
  2. Gesellschaftsrock, schwarz, mit metallsilbernen Knöpfen, doppelreihig, mit breiten Aufschlägen, Aufschläge vorderer und unterer Rand mit weißen Biesen eingefasst, zwei eingeschnittene Seitentaschen, Umlegekragen mit weißer bzw. silberner Einfassung, keine Schulterschnüre oder Achselstücke, Kragenspiegel, schwarzem mit schwarz-weißer bzw. silberner Umrandung,
  3. handgestickter SS-Ärmeladler in silber anstelle der Hakenkreuzarmbinde,
  4. Braunhemd mit schwarzem Binder aus Kunstseide (1932–39),
  5. Trikothemd, weiß, mit schwarzem Binder aus Kunstseide (1939–1945),
  6. Parteiabzeichen (nur für Parteigenossen),
  7. Ärmelstreifen am linken Unterarm,
  8. lange Hose, schwarz, mit weißen Biesen und schwarzem Steg,
  9. Zugstiefeletten, schwarz,
  10. kein Koppel, kein Schulterriemen.

Weißer Sommerrock[]

Der weiße Sommeranzug wurde mit Verfügung vom 27. Juni 1939 (analog zur Wehrmacht) für alle Führerdienstgrade für die Sommermonate als Interims-Uniform zugestanden. Der weiße Sommerrock galt als Ergänzung des schwarzen Dienstrocks und sollte zwischen dem 1. April und dem 30. September eines Jahres zu besonderen Anlässen getragen werden. Zum weißen Sommerrock wurden schwarze Stiefelhosen oder lange weiße Hosen mit schwarzen Marschstiefeln bzw. schwarzen Halbschuhe getragen werden. Die Dienstmütze konnte mit schwarzer oder weißer Oberseite getragen werden; im Frühjahr 1940 wurde der weiße Sommerrock wieder eingezogen und seine Verwendung verboten.

Grauer Dienstanzug[]

Ab Anfang März 1938 wurde es allen hauptamtlichen SS-Führer der Allgemeinen-SS gestattet, sofern sie in der Reichsführung-SS eingesetzt waren, die aktuellen Uniformen der Waffen-SS zu tragen, zu denen beidseitig die schmalen Schulterschnüre der Allgemeinen-SS und, anstelle der Hakenkreuzarmbinde, der SS-Adler getragen wurde.

Kennzeichen der Allgemeinen-SS[]

Die Allgemeine-SS trug seit ihrer Etablierung als eigenständige SS-Formation die 1932 eingeführten schwarzen Uniformen nebst den dazugehörigen Abzeichen und Insignien.

SS-Bewerber trugen mit Ausnahme der Hakenkreuzarmbinde und den SS-Insignien an der Mütze (Hoheitsabzeichen der NSDAP, Totenkopf) keinerlei Abzeichen, das heißt, weder Sturmbänder, Kragenspiegel oder Kragenschnüre. Ab Sommer 1938 war es ein Kennzeichen für Bewerber, dass sie zur schwarzen Uniform das alte Braunhemd der Partei trugen, derweil es den Anwärtern bereits erlaubt war, weiße Hemden zu tragen.

SS-Anwärter hingegen war es ab 1938 erlaubt, neben Hakenkreuzarmbinde und einer Kragenschur auch Kragenspiegel ohne Paspelierung sowie ein weißes Hemd mit schwarzem Binder zur Uniform zu tragen.

SS-Männer trugen zur Uniform den SS-Dolch als „Ehrenwaffe“, SS-Führer den SS-Degen. Mit Ausnahme dieser Seitenwaffen war es den Angehörigen der Allgemeinen SS nicht erlaubt, Waffen zu tragen.

Den Angehörigen der Allgemeinen-SS war es zudem seit 1935 erlaubt, auch schwarz lackierte Stahlhelme des Modells M16 und RZM30 sowie passendes Sturmgepäck zur schwarzen Uniform zu tragen, wenn sie Teil einer sogenannten „Aufmarsch-SS“ waren und an Propagandamärschen usw. teilnahmen.

Ab März 1938 wurde es den hauptamtlichen SS-Führern der Allgemeinen-SS gestattet, die aktuellen Uniformen der Waffen-SS zu tragen. Auf diesen wurden bis 1945 beidseitig die schmalen Schulterschnüre der Allgemeinen SS getragen.

Kennzeichen der Unterscheidung von anderen SS-Verbänden[]

Das wesentliche Kennzeichen der Allgemeinen-SS zur Unterscheidung von anderen SS-Verbänden war, dass ihre Einheiten auf den Einheitsspiegeln weder die SS-Runen noch das Totenkopfsymbol trugen. Erstere waren das Symbol für die SS-Verfügungstruppe und der Leibstandarte SS Adolf Hitler, Letzterer das Symbol für die SS-Totenkopfverbände.

Die Einheitsspiegel der Allgemeinen SS zeichneten sich dadurch aus, dass auf ihnen die Nummer der Standarte angezeigt wurde, der ein SS-Mann angehörte, die in arabischen Ziffern angegeben wurde.[10]

Mitglieder der Gruppenstäbe in den Oberabschnitten oder den jeweiligen Abschnitten der SS-Struktur wiesen entweder leere Einheitsspiegel auf, die Oberabschnitt wurde auf dem Ärmelband dargestellt oder führten den Abschnitt in römischen Ziffern auf dem Einheitsspiegel.[10]

Kennzeichen von Sondergliederungen der Allgemeinen-SS[]

Stabsangehörige der SS-Sanitätsabteilung führten einen Äskulapstab in Einheitsspiegel, zudem wies ein Schriftzug auf dem Ärmelband (San.-Abt. Süd) auf die Zugehörigkeit der jeweiligen SS-Abteilung hin. Sanitätsführer in den Abschnitten wiesen auf dem Einheitsspiegel neben dem Äskulapstab auch die römische Ziffer des betreffenden Abschnittes auf.[10]

Angehörige der Reiter-SS wiesen sich ab 1934 durch 2 überkreuzte Lanzen (ursprüngliche Kennzeichnung bis 1934 „R“) als Mitglieder einer berittenen Abteilung aus. Angehörige der Nachrichten-, Pionier- und Motorstaffeln dagegen durch ein Blitz-Symbol (bis 1934 „N“), überkreuzte Hacken und Spaten (bis 1934 „P“) oder durch ein lateinisches M vor der Nummer der Standarte.[10]

Tragen des NSDAP-Parteiabzeichens[]

SS-Angehörige, die Mitglied in der NSDAP waren, trugen das einfache Parteiabzeichen stets auf dem Binder, etwa eine Daumenbreite vom Knoten entfernt. Jenen, denen das Goldene Parteiabzeichen verliehen wurde, trugen dieses in der großen Ausführung beim Dienstrock und beim Diensthemd auf der linken Brusttasche oberhalb etwa vorhandener an der Brusttasche getragener Orden und Ehrenzeichen.[11]

Laufbahn[]

Eintritt[]

Seit dem 15. Oktober 1934 mussten Interessierte eine Reihe von Bedingungen erfüllen, um als Bewerber angenommen zu werden.

Wurde ein Kandidat angenommen, so wurde er, nachdem er erfolgreich die Grundausbildung in den Ausbildungseinheiten durchlaufen hatte, als Staffelanwärter in seine Stammeinheit übernommen und erhielt dort als Staffel-Mann einen vorläufigen SS-Ausweis.

Dort konnte er bis zur Einberufung zum Reichsarbeitsdienst folgende Beförderungsstufen durchlaufen (in Klammern die regulären SS-Dienstgrade):[12]

  1. Staffel-Mann (SS-Mann)
  2. Staffel-Sturmmann (SS-Sturmmann)
  3. Staffel-Rottenführer (SS-Rottenführer)
  4. Staffel-Unterscharführer (SS-Unterscharführer)
  5. Staffel-Scharführer (SS-Scharführer) und
  6. Staffel-Hauptscharführer (SS-Hauptscharführer).

Nach dem Reichsarbeitsdienst kam der SS-Anwärter seiner Wehrpflicht nach und konnte, wenn er beschloss, Berufssoldat zu werden, ehrenvoll aus der Allgemeinen-SS entlassen werden, da die Wehrmachtsführung ihren Soldaten eine Mitgliedschaft in den diversen NS-Organisationen verbot. Entschloss er sich für das Zivilleben, kehrte er in seine Stammeinheit zurück und durchlief weitere Ausbildungsmaßnahmen, nachdem er eine entsprechende Beurteilung durch die Wehrmacht erhalten hatte. An deren Ende stand die endgültige Übernahme in die Allgemeine-SS.

Austritt, Ausschluss oder Ausstoß[]

In der dreimonatigen Probezeit konnte jeder Bewerber die Allgemeine-SS jederzeit verlassen oder entlassen werden, wenn der betreffende SS-Führer der Ansicht war, dass der Bewerber nicht für den Dienst in der Allgemeinen-SS geeignet war.

Ebenfalls konnte ein Anwärter um Austritt aus der Allgemeinen-SS bitten, wenn er vorhatte, nach seiner Wehrpflicht in der Wehrmacht zu verbleiben.

Entschied sich der Anwärter nach seinem Wehrdienst für das Zivilleben, dann hatte er die Möglichkeit, bis zu seinem 35. Lebensjahr in der aktiven SS zu verbleiben und karrieremäßig dort aufzusteigen, wenn die Vorgesetzten Potenzial in ihm sahen.

Mit dem erreichen des vollendeten 35. Lebensjahres konnte der betroffene SS-Mann nun ehrenvoll aus der Allgemeinen-SS ausscheiden und diese verlassen; er war nun „SS-Mann a. D.“

Er besaß jedoch die Möglichkeit, sich freiwillig in die Reserve versetzen zu lassen, wo er bis zum Vollendeten 45. Lebensjahr verblieb; im Anschluss wurde der Betroffene automatisch in eine Stammabteilung überführt. Ein Verlassen der Allgemeinen-SS war nur noch durch den Tod, Ausschluss oder Ausstoß möglich: Der Ausschluss beinhaltete, dass ein SS-Mann aufgrund von kleineren Vergehen oder Verstößen für eine gewisse Zeit vom SS-Dienst ausgeschlossen wurde und in dieser Zeit auch nicht die SS-Uniform tragen durfte. Nach Ablauf des Ausschlusses wurde der Betroffene in der Regel wieder aufgenommen, musste sich aber „bewähren“, indem er sich beispielsweise in ein Konzentrationslager als Wache abordnen ließ. Bei nachgewiesener Ehrlosigkeit, was einem Vertrauensverlust der Gesamt-SS in der Öffentlichkeit gleichkam, wurde der Betroffene vom Reichsführer-SS persönlich aus der Gesamt-SS ausgeschlossen und aus allem Mitgliedslisten gestrichen. (Die Austritts- und Entlassungsgründe wurden jährlich in den Dienstalterslisten dokumentiert.)

Beförderungen, Ernennungen (Stellenbesetzungen)[]

Die Beförderungen in der Allgemeinen-SS wurden 1937 (und darüber hinaus) wie in der SA, dem NSKK oder dem NSFK, aber auch analog zur Praxis in der SS-Verfügungstruppe oder den SS-Totenkopfverbänden gehandhabt:[13]

  1. Die Beförderung zum SS-Gruppen- und SS-Obergruppenführer nahm Adolf Hitler als „Oberster Führer der Schutzstaffel“ nach Vorschlag des Reichsführers SS Himmler vor.
  2. Die Beförderungen vom SS-Untersturmführer bis zum SS-Brigadeführer erfolgten durch den Reichsführer SS nach Bearbeitung durch die Personalkanzlei.
  3. Die Chefs der drei Hauptämter nahmen Beförderungen in Vertretung des RFSS bis zum SS-Hauptsturmführer vor.
  4. Der jeweilige Oberabschnittsführer nahm dagegen Beförderungen zum SS-Hauptscharführer durch.
  5. Beförderungen zum SS-Oberscharführer erfolgten durch die betreffenden Abschnittsführer.
  6. Die Beförderungen zum SS-Unterscharführer und zum SS-Scharführer nahm der entsprechende Standartenführer vor.
  7. Die Ernennung zum SS-Sturmmann und SS-Rottenführer erfolgte durch den zuständigen Führer der Standarte.
  8. Zum SS-Mann wurde ein Anwärter nach Ableistung seiner Arbeits- und Wehrpflicht jeweils am 9. November bzw, am 20. April eines jeden Jahres unter Verleihung des SS-Dolches.

Die Beförderung erfolgte in der Allgemeinen-SS allgemein durch Vorschlag durch den nächsten Vorgesetzten des zur Beförderung Vorgesehenen. So wurde ein Führer eines Sturms durch den Führer des Sturmbanns, dieser durch den Führer der Standarte, dieser wiederum durch den Führer des Abschnitts usw. vorgeschlagen. Der Beförderungsvorschlag wurde unter Beilage aller erforderlichen Unterlagen dem SS-Hauptamt/Personalamt zugeleitet. Dort wurden im SS-Personalamt bzw. in der Personalkanzlei RFSS die eingereichten Vorschlagslisten nach den SS-Richtlinien bearbeitet und dann zu bestimmten Terminen dem Reichsführer-SS oder den Chefs der Hauptämter zur Entscheidung und Genehmigung vorgelegt.[13] Als Hauptbeförderungstermine galten der 30. Januar (Tag der „Machtergreifung“), der 20. April (Hitlers Geburtstag), die Veranstaltungstage des Reichsparteitags sowie der 9. November (der missglückte „Hitlerputsch“).[13]

Die Besetzung von Führerstellen in den verschiedenen SS-Einheiten erfolgte vom Führer eines Sturmbannes aufwärts durch die persönliche Verfügung Heinrich Himmlers. Die Bestätigung in der Dienststellung erfolgte durch das SS-Personalamt; Verwaltungsführer und SS-Ärzte wurden nach Prüfung auf fachliche Eignung durch den Verwaltungschef-SS bzw. durch den Reichsarzt-SS ebenfalls nach Verfügung des RFSS durch das SS-Personalamt bestätigt.[14] Nach der Umwandlung des SS-Personalamtes in das SS-Personalhauptamt (1939) oblag diesem die Bestätigung der Stellenbesetzungen.

Mitgliederentwicklung[]

Die Mitgliederentwicklung der Allgemeinen-SS lief bis Ende 1934 parallel mit der der Schutzstaffel: Am 6. Januar 1929 umfasste die SS 280 aktive SS-Männer, die bis Jahresende auf 1000 aufgestockt wurden und die seit 1926 in sogenannte Zehnerstaffeln organisiert waren.

1931 wurde das Prinzip der Zehnerstaffeln aufgegeben und eine an die SA angelehnte Organisationsstruktur angenommen. In der Kampfzeit stieg die Mitgliederzahl aufgrund der ausgesetzten Einstellungskriterien und durch massenhafte Übernahme von SA-Leuten und Freikorpsangehörigen bis Dezember 1932 auf rund 52 000 an.

Ende 1933 waren bereits 204 000 SS-Nummern vergeben und 1934/35 wurde in der Allgemeinen-SS eine Säuberungswelle durchgeführt, denen etwa 60 000 SS-Männer zum Opfer fielen, nachdem die Reichsführung die alten Maßstäbe wieder einführte und alle SS-Mitglieder entließ, die rassisch oder sonst wie nicht für die SS geeignet schienen.[15] Dennoch wies die SS bei Kriegsausbruch wieder 260 000 Mitglieder auf.

Ende 1944 waren 794 941 SS-Nummern vergeben worden, von denen 430 000, also etwa die Hälfte, in der Allgemeinen-SS zugeordnet waren. In der aktiven SS allerdings dienten nur noch etwa 48 500, denen aber noch die rund 10 000 SS-Führer zugerechnet werden müssen, die seit 1940 in der Waffen-SS, vor allem in den Hauptämtern, dienten.

Einflussnahme auf Polizeibehörden[]

Wie bereits eingangs erwähnt, fand ab 1933 eine massive Einflussnahme vonseiten des Reichsführers-SS auf die Polizeibehörden der Länder statt. Am 17. Juni 1936 wurde dieser vom Führer und Reichskanzler zum Chef der Deutschen Polizei ernannt und führte nun offiziell den Titel Reichsführer-SS und Chef der Deutschen Polizei. Zugleich wurde diese Dienststellung im Innenministerium untergebracht und Himmler von dort aus besoldet.

Als Chef der Polizei begann Himmler nun, massiv ranghohe Polizeibeamte zu bedrängen, damit diese der Allgemeinen-SS beitraten. Er versicherte ihnen, dass ihnen beim Eintritt in seine Organisation mittels einer Dienstgradangleichung der entsprechende SS-Dienstgrad verliehen wurde, dass ein Oberst der Polizei also zum Standartenführer oder Oberführer ernannt wurde; Letzterer entsprach in seiner Funktion einem dienstälteren Oberst. Ab Juli 1940 wurde es allen Polizeibeamten im Führerstatus erlaubt, beide Dienstgrade in ihrer offiziellen Bezeichnung zu führen.

Hitlers Geheimerlass vom 17. August 1938[]

Abgrenzung der Allgemeinen-SS von Polizei, Wehrmacht, Verfügungstruppe und Totenkopfverbände[]

Am 17. August 1938 verkündete Hitler (1889-1945) mehrere Geheimerlasse, die auf den langsam aufkommenden Weltkrieg hinarbeiteten.

Es wurde unter anderem nötig, die Aufgabenbereiche von Polizei, Wehrmacht, SS-Verfügungstruppe und der Totenkopfverbände von den Aufgabenbereichen der Allgemeinen-SS abzugrenzen. Von Letzterer sagte Hitler, dass diese eine politische Gliederung der NSDAP und der ein Teil der Schutzstaffeln der Partei sei, die grundsätzlich unbewaffnet sei.[16][17] Als Teil der Gesamt-SS benötige die Allgemeine-SS für ihre von ihm gestellten Aufgaben keine militärische Ausbildung. Für den Kriegsfall sollten ihre Mitglieder jedoch der SS-Verfügungstruppe und den SS-Totenkopfverbänden als Reserve-Reservoir dienen und sollten bei deren Heranziehung von diesen militärisch ausgebildet werden. Auch die nachmilitärische Schulung der Mitglieder der Allgemeinen-SS oblag den kasernierten SS-Verbänden. Als militärischer Teil der SS galten auch, neben den kasernierten Verbänden, die SS-Junkerschulen.[16]

Im Kriegsfalle sollten frontfähige Mitglieder der Wehrmacht zur Verfügung stehen und dort auch ihren Wehrdienst versehen. Für besondere „innenpolitische Aufgaben polizeilicher Natur“ sollten die bestehenden Verbindungen zur Polizei aufrecht erhalten bleiben; entsprechende SS-Führer und Mitglieder der Allgemeinen-SS seien für diese Zwecke letztendlich vom Wehrdienst freizustellen.[16]

Angehörige der Allgemeinen-SS in der Verfügungstruppe[]

Der Geheimerlass sah weiter vor, dass die Mitglieder der Allgemeinen-SS bei Eintritt in die SS-Verfügungstruppe keinen Anspruch auf den dort erreichten Dienstgrad hatten. Staffelanwärter der Allgemeinen-SS wurden dort für die nächsten drei Monate als „SS-Bewerber“ eingesetzt, wo sie die militärische Grundausbildung durchliefen. Danach galten sie für drei Jahre als „Staffelanwärter der Verfügungstruppe“. Vollmitglieder (SS-Männer) und Unterführer der Allgemeinen-SS dagegen wurden lediglich als „SS-Mann der Verfügungstruppe“ eingestellt.

Einen besonderen „Kündigungsschutz“ besaßen in der Verfügungstruppe SS-Mitglieder, die eine der ersten 15 000 vergebenen SS-Nummern besaßen. Der Reichsführer-SS bestimmte, dass diese „ältesten SS-Männer“ mit Samthandschuhen angefasst und nicht aus der Verfügungstruppe entlassen werden sollten. Eine unehrenhafte Entlassung aus der Verfügungstruppe würde ein Ansehensverlust der Gesamt-SS bedeuten.[18]

Vor Einführung dieser „Gnadenregel“ bestand seit dem 12. Juni 1935 die eiserne Richtlinie, die vom SS-Hauptamt festgelegt wurde: SS-Männer, die aufgrund Verfehlungen in der Verfügungstruppe unehrenhaft entlassen wurden, verloren damit auch ihren Anspruch, in die Allgemeine-SS zurückkehren zu können. Wer aus der Verfügungstruppe unehrenhaft entlassen wurde, wurde von der Reichsführung-SS aus der Allgemeinen-SS ausgestoßen und aus allen Mitgliederlisten entfernt. Eine eventuelle Wiedereingliederung in eine SS-Stammabteilung musste sorgfältig durch einen Untersuchungsausschuss geprüft und von diesem genehmigt werden; die letzte Entscheidung bezüglich eines Wiedereintritts in die Allgemeine-SS oblag jedoch dem Hauptamt.

Allgemeine-SS und Totenkopfverbände[]

Einen wesentlichen Kernpunkt des Geheimerlasses Hitlers in Bezug auf die Allgemeine-SS bildete auch der Punkt „SS-Totenkopfverbände“: In einem Nachfolgeerlass vom 18. Mai 1939 bestimmte dieser, dass die Verstärkung der Totenkopfverbände durch Angehörige der Allgemeinen-SS der Jahrgänge 1906–1912, also aus 27- bis 37-jährigen, gebildet würde. Diese erhielten durch die Wehrmacht eine kurze militärische Ausbildung. Dazu traten auch die Jahrgänge 1901–1905, also die 34- bis 38-jährigen, die in die sogenannte Polizeiverstärkung übernommen und nicht militärisch ausgebildet werden sollten. Diese sollten die 17–21-jährigen KZ-Wachen ablösen, da nun bestimmt war, dass SS-Mitglieder nur ab 25 Jahre aufwärts, und nach Ableistung des Reichsarbeitsdienstes und der Wehrzeit, in den Konzentrationslagern Dienst tun dürften.

Zur Vorbereitung der Aufstellung einer Totenkopfdivision im Rahmen des Kriegsheeres (ab Oktober/November 1939) wurden zudem alle wehrfähigen Männer aus dem KZ-Dienst abgezogen. Diese sollten durch die über 45-jährigen Angehörigen (also ab Jahrgang 1894 und darunter) aus den Stammabteilungen ersetzt werden.[19]

Von diesem Nachfolgeerlass waren rund 100 000 Angehörige der Allgemeinen-SS betroffen.

Verwendung und Aufgaben im II. Weltkrieg[]

Der Aufgabenbereich der Allgemeinen-SS während des II. Weltkrieges bestand darin, in der Partei die „Polizeidienste“ und Straßendienste auszuüben und diverse Sicherungsaufgaben durchzuführen. Seit 1939/40 bildeten ihre älteren Mitglieder neu aufgestellte SS-Totenkopfwachsturmbanne in den Konzentrationslagern.

Ab 1940 wurde innerhalb der Allgemeinen-SS eine Gliederung geschaffen, die sich Germanische SS nannte und in Organisationen aus den Niederlanden, Belgien, Dänemark und Norwegen zusammengeschlossenen waren. Deren Mitglieder traten überwiegend der Waffen-SS bei.

Im Oktober 1944 wurde auch die Allgemeine-SS zur Aufstellung des Volkssturms herangezogen und deren nicht kriegsverwendungsfähigen und/oder „auf unabkömmliche Posten eingesetzte“ Mitglieder stellten mit Rentnern und Kindern das letzte Aufgebot des Führers dar. Im Kampfeinsatz trugen sie ihre schwarzen Uniformen mit veralteten schwarz lackierten Stahlhelme (M1916). Über ihre SS-Armbinde trugen sie zusätzlich die Armbinde mit der Aufschrift „Deutscher Volkssturm“, der sie international als Kombattanten der deutschen Streitkräfte auswies.

Gallerie[]

Siehe auch[]

  • Reiter-SS
  • SS-Führerschule München-Dachau
  • SS-Streifendienst
  • Ordensgesetze der SS
  • Organisationsstruktur der Schutzstaffel (1925–1945)

Literatur[]

  • Lumsden, Robin: The Allgemeine-SS, Ian Allan Publishing 1991, ISBN 0-71102-905-9.
  • Lumsden, Robin: The Allgemeine-SS, Osprey Publishing 1993, Serie „Men-at-Arms“, Band 266, ISBN 1-85532-358-3.
  • Mollo, Andrew – Taylor, Huge Page: Uniforms of the SS, Windrow & Green Publishing London 1997, Collected Edition (Bände 1–6), ISBN 1-85915-048-9.
  • Hein, Bastian: Elite für Volk und Führer. Die Allgemeine SS und ihre Mitglieder 1925–1945, Reihe: „Quellen und Darstellungen zur Zeitgeschichte“, herausgegeben vom Institut für Zeitgeschichte, Band 92, Oldenbourg Verlag München 2012, ISBN 978-3-486-70936-0.
  • Preradovich, Nikolaus von: Die Schutzstaffel der NSDAP. Eine Dokumentation, Druffel Vowinckel-Verlag 2004, ISBN 3-8061-1138-3

Fußnoten[]

  1. Hein, Bastian: Elite für Volk und Führer?, S. 91.
  2. Nikolaus von Preradovich: Die Schutzstaffel der NSDAP, S. 65.
  3. Der rechte Kragenspiegel zeigte in der SS die Einheit an. Dabei orientierten sich die Einheitsspiegel der Allgemeinen-SS an denen der SA und zeigten dort die jeweilige Standarten oder Einheit bzw. den jeweiligen SS-Abschnitt an.
  4. Zeigte dort die entsprechende Sturmnummer an.
  5. Catela, Francis (Hsg): Le N.S.D.A.P. Uniformologie & Organigramme, RZM publication 1987, Bestellnummer RZM – M7/67/87, ISBN 2-9501712-14, S. 85.
  6. 6,0 6,1 6,2 Preradovich, Nikolaus von: Die Schutzstaffel der NSDAP, S. 254–255.
  7. Für die unteren Dienstgrade (SS-Mann bis Hauptscharführer) bestanden die Schulterstücke aus vier schwarz-weißen ineinander verdrehten Kordeln. Für die mittleren Dienstgrade (SS-Untersturmführer bis Hauptsturmführer) bestanden sie aus vier weißen nebeneinander liegenden Kordeln. Für die Dienstgrade vom SS-Sturmbannführer bis Standartenführer bestanden die Schulterstücke aus zwei dicken ineinander verdrehten weißen Kordeln. Die Dienstgrade SS-Oberführer bis Obergruppenführer verwendeten drei weiße ineinander verflochtene Schnüre. Der Dienstgrad „Reichsführer-SS“ verwendete die Schulterstücke der Dienstgradgruppe Oberführer-Obergruppenführer, hier waren aber seit August 1934 noch drei silberne Aluminium-Eichenblätter aufgelegt.
  8. Mitteilungsblatt der RZM vom 23. Juni 1934
  9. Abweichend davon auch lange Tuchhosen, ohne Koppel. Dolch an der linken Rock- oder Manteltasche.
  10. 10,0 10,1 10,2 10,3 Andrew Mollo: Uniforms of the SS, Vol. I ‚Allgemeine-SS 1923–1945‘, S. 31–47 (Abbildungen).
  11. Organisationsbuch der NSDAP, 3. Auflage 1937, Kapitel „Die Schutzstaffeln der NSDAP“, S. 435.
  12. Der Reichführer-SS, Tgb.-Nr. A/9434 vom 9. November 1935.
  13. 13,0 13,1 13,2 Organisationsbuch der NSDAP, 3. Auflage 1937, Kapitel „Die Schutzstaffeln der NSDAP“, S. 430.
  14. Organisationsbuch der NSDAP, 3. Auflage 1937, Kapitel „Die Schutzstaffeln der NSDAP“, S. 431.
  15. Hein, Bastian: Elite für Volk und Führer?, S. 125.
  16. 16,0 16,1 16,2 Hitler, Adolf: Stellung der bewaffneten SS-Verbände und deren Abgrenzung gegenüber Wehrmacht und Polizei, Geheime Kommandosache, 17. August 1938, Abschnitt „SS-Verfügungstruppe“.
  17. Der Dienstdolch galt als die „Ehrenwaffe“ des SS-Mannes und nicht als Waffe.
  18. Hitler, Adolf: Stellung der bewaffneten SS-Verbände und deren Abgrenzung gegenüber Wehrmacht und Polizei, Geheime Kommandosache, 17. August 1938, Abschnitt „Die Entlassung aus der SS-Verfügungstruppe“.
  19. Hitler, Adolf: Stellung der bewaffneten SS-Verbände und deren Abgrenzung gegenüber Wehrmacht und Polizei, Geheime Kommandosache, 17. August 1938, Abschnitt „SS-Totenkopfverbände“.
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